Rentensteuer

Beschreibung:
Der Begriff Rentensteuer wurde als sozialpolitisches Schlagwort im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz geprägt. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten ab 2005 geändert. Die Rentensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern bezeichnet die Einkommensteuer, die auf Renteneinkünfte zu zahlen ist.

Bei einer Brutto-Rente von 15.686 € ergibt sich - nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags (6,5% und 1,7%) - eine Netto-Rente von mtl. 1.200 € = Jahresrente von 14.400 €. Unterstellt wird, dass neben der Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden und die Höhe der Rente, das steuerfreie Existenzminimum und die übrigen steuerlichen Rahmendaten (z. B. Steuersatz, Solidaritätszuschlag, etc.) über den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs unverändert bleiben.

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